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Wer seine Vermögensnachfolge frühzeitig regelt, kann zu Lebzeiten Steuern sparen
und seine finanzielle Sicherheit im Alter genießen. Vermögensverwalter helfen bei der
Finanzplanung. Erste Tipps gibt es beim kostenlosen Vermögens-Check für Leser der
Rheinischen Post.

Da freut sich der Fiskus: 118 Milliarden Euro Vermögen  wurden im vergangenen Jahrin Deutschland laut den Finanzämtern vererbt oder verschenkt  – ein Anstieg um rund40 Prozent im Vergleich zum  Vorjahr 2020. Von den 118 Milliarden zahlten die Bürger für  2021 rund 11 Milliarden Euro Steuern. Die Schenkungen, im Jargon auch „Geben mit warmen Händen“ genannt, nahmen im vergangenen Jahr um rund 60 Prozent auf 54,6 Milliarden Euro zu.

Das Schenken lohnt sich nicht nur emotional, wenn der Schenkende in den Genuss der Dankbarkeit der auserwählten

Vermögensnachfolger kommt. Denn mit frühzeitigen Schenkungen lassen sich in erheblichem Maße Steuern sparen. „Durch lebzeitige Schenkungen können zum Beispiel regelmäßig steuerliche Freibeträge ausgenutzt werden. Diese betragen bei Ehegatten alle zehn Jahre 500.000 Euro und bei Kindern 400.000 Euro“, erläutert Dyrk Vieten, Sprecher der Geschäftsführung der unabhängigen Vermögensverwaltung ficon Vermögensmanagement aus Düsseldorf.

Dies schaffe viele Möglichkeiten, über die Jahrzehnte hinweg immer wieder Vermögen steuergünstig zu übertragen. „Daher gilt es, mit Steuerberater oder Rechtsanwalt diese Themen frühzeitig zu besprechen, um eine rechtlich und steuerlich sinnvolle Struktur herauszuarbeiten“, so Vieten.

Die meisten Freibeträge gelten nicht nur im Todesfall, sondern auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Sie erneuern sich

alle zehn Jahre. Ein Vater, der zum Beispiel bereits mit 50 Jahren beginnt, sein Vermögen zu übertragen, kann nach heutiger Regelung bis zu 1,6 Millionen Euro an sein Kind übertragen. Vorausgesetzt, er wird über 80 Jahre alt und nutzt stets den vollen Betrag pro Zehnjahreszeitraum. Jedoch kann dies in der Praxis problematisch sein, wenn junge Begünstigte mit einem Schlag über ein großes Vermögen verfügen. „Der Anteil komplexer Vermögensstrukturen aus Wertpapieren oder Immobilien bei Schenkungen und Erbschaften nimmt stark zu“, berichtet Finanzprofi Vieten.

Eine frühzeitige Planung bei diesem schwierigen Thema könne einen positiven Effekt auf den gewünschten Vermögensübergang haben und viele Schwierigkeiten vermeiden. „Entscheidend ist daher, im Sinne des Vermögensschutzes individuelle Strategien zu entwickeln, damit größere Vermögen steueroptimiert übertragen werden können.“ Je eher die Vermögensnachfolge geregelt wird, desto besser lassen sich Freibeträge nutzen und steuerliche Belastungen der Erben vermeiden. „Hinzu kommt, dass es heute neben der klassischen Familienstruktur – also Mutter und Vater, die in einer Ehegemeinschaft leben und leibliche Kinder haben – andere Modelle wie Patchwork-Familien oder Alleinerziehende gibt, die keine Seltenheit mehr sind“, sagt Marcus Weeres, Direktor und Standortverantwortlicher der unabhängigen Vermögensverwaltung I.C.M. Independent Capital Management aus Neuss/Düsseldorf. „Auch wenn es für die Familien und deren Angehörige kein schönes Thema ist: Rechtliche, steuerliche und finanzielle Aspekte sollten am besten zu Lebzeiten des Erblassers mit Hilfe von Experten besprochen und geregelt werden“, unterstreicht Weeres.

Der Vermögensverwalter verweist zudem darauf, dass sich der sogenannte Nießbrauch, also das Recht, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen, nicht nur für Immobilien, sondern auch für Wertpapiere nutzen lässt. Die Grundidee dabei ist, dass das Eigentum bereits an die nächste Generation weitergegeben wird, dabei Steuerfreibeträge genutzt und optimiert werden, sich aber die Schenkenden die Nutzung der Erträge vorbehalten. Aktien, Fonds und Anleihen werden verschenkt, Erträge wie Dividenden, Ausschüttungen und Zinsen stehen weiterhin dem Schenkenden zu. Das mindert den Wert der Schenkung teilweise erheblich. Was hier denkbar ist, zeigt musterhaft der Nießbrauchrechner der V-CHECK

auf: www.v-check.de/vermoegen-sichern.

Ein weiterer Vorteil: Der oder die Beschenkte kann nicht einfach alles verkaufen und ausgeben oder in hochriskante Investments stecken. So bleibt die Kontrolle der Verwaltung in der Regel zu Lebzeiten des Schenkenden in bewährten Händen. Eine Entnahme ist nur mit dessen Zustimmung möglich.